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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

TEIL A - Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der WalTec IT GmbH, Brötzinger Straße 27, 75236 Kämpfelbach (im Folgenden auch „WalTec IT GmbH“) und Kunden der WalTec IT GmbH („Kunde“).

  2. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die WalTec IT GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vereinbarten Leistungen vorbehaltlos ausführt.

  3. Beim Erwerb von Software, Nutzungsrechten und Lizenzen von Drittanbietern, welche über die WalTec IT GmbH an den Kunden vermittelt oder verkauft werden gelten im Verhältnis zwischen dem Anbieter der Software, dem Nutzungsrecht oder der Lizenz die AGB des Anbieters.

  4. Die WalTec IT GmbH schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern gem. § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrages seine Unternehmereigenschaft. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsgegenstand – Vertragsschluss

  1. Gegenstand des Vertrages ist Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der IT-Dienstleistungen, Konzeption und Realisation von Netzwerken, diesbezüglichen Beratungen, IT-System Wartung, Vermittlung und Verkauf von Hardware Vertriebes sowie Bereitstellung, Einrichtung und Wartung sowie Entwicklung von Software nach den Spezifikationen des jeweiligen Einzelvertrages sowie den Bedingungen dieser AGB. Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag.

  2. Die WalTec IT GmbH organisiert die gemäß Einzelvertrag geregelten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Die WalTec IT GmbH bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig.

  3. Die WalTec IT GmbH ist berechtigt, für die Erbringung der geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen und Leistungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen. Der Kunde kann die Beauftragung eines Dritten oder eines Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen.

  4. Die von der WalTec IT GmbH auf deren Webseiten oder anderweitig beworbenen Produkte und Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage durch den Kunden dar. Anfragen können über das entsprechende Kontaktformular, per E-Mail, Fax oder schriftlich an die WalTec IT GmbH gerichtet werden.

  5. Nach Bearbeitung der Anfrage wird dem Kunden ein schriftliches Angebot übersendet. Die WalTec IT GmbH hält sich vorbehaltlich anderslautender Angaben im Angebot für eine Dauer von 4 Wochen an das Angebot gebunden.

  6. Zum Vertragsschluss kommt es, wenn der Kunde das Angebot der WalTec IT GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail, Fax oder schriftlich annimmt. Angebote mit einem Bruttogesamtbetrag ab 1.000 EUR müssen schriftlich mit Unterschrift beauftragt werden. Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mindestens in Textform.

  7. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen des Angebots behält sich die WalTec IT GmbH Eigentum- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für andere an den Kunden übermittelte Unterlagen. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der WalTec IT GmbH.

  8. Nach Vertragsschluss werden der Angebots- und/oder Vertragstext bei der WalTec IT GmbH gespeichert.

§ 3 Vertragslaufzeit

  1. Wartungsverträge können mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

  2. Bei Werkleistungen (z.B. die Konzeption und Errichtung von Netzwerken, Installation von Netzwerken, Hard- oder Software) und anderen Leistungen, welche aufgrund ihrer Eigenart eine Abnahme erfordern, endet der Vertrag mit Abnahme, soweit nicht vertraglich etwas anderes bestimmt ist.

  3. Bei Dienstleistungen und Mischverträgen endet der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, soweit nicht vertraglich etwas anderes bestimmt ist.

  4. Bei Software-Nutzungs-Rechten und Lizenzen von Drittanbieter, welche über die WalTec IT GmbH erworben werden, verlängert sich die in den

TEIL B – ENTWICKLUNG, KONZEPTION VON NETZWERKEN, hardware-setups und software

§ 4 Durchführung der Leistung – Leistungsumfang – Entwicklungsphase und Umsetzungsphase

  1. Umfang und Beschaffenheit der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem bestätigten Angebot zum Einzelvertrag und der entsprechenden schriftlichen Leistungsbeschreibung.

  2. Soll aufgrund der Eigenart der geschuldeten Leistung ein Umsetzungskonzept erstellt werden, so ergibt sich Umfang und Beschaffenheit der vertraglich geschuldeten Leistungen ergänzend aus dem zu erstellenden Konzept. Die Durchführung teilt sich in diesen Fällen in eine Entwicklungs- und eine Umsetzungsphase. Hierfür gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

    • Es wird ein Konzeptvorschlag für Funktionalität, Design und Umsetzung erstellt. Das Konzept wird dem Kunden vor Beginn der Umsetzungsphase übersendet.

    • Nach Übersendung des Konzepts kann der Kunde Änderungswünsche durch Übersendung einer Liste der konkret vorzunehmenden Änderungen geltend machen. Daraufhin erstellt die WalTec IT GmbH ein korrigiertes Konzept und übersendet dieses dem Kunden. Eine solche Korrekturschleife kann maximal 2 Mal erfolgen. Weitergehende Änderungswünsche können nur durch Anpassung des zugrundeliegenden Vertrages geltend gemacht werden. Werden keine Änderungswünsche geltend gemacht, gilt das Konzept als abgenommen und die Entwicklungsphase als abgeschlossen. Das abgenommene Konzept konkretisiert die Leistungsbeschreibung und wird Teil des Vertrages.

    • Sodann beginnt die Umsetzungsphase. Nach Umsetzung können Änderungswünsche entsprechend der vorbenannten Korrekturschleifen im Rahmen von maximal 2 Korrekturschleifen geltend gemacht werden. Werden 14 Tage nach Mitteilung des Abschlusses der Umsetzungsphase keine Änderungswünsche vom Kunden geltend gemacht, so gilt das Ergebnis als abgenommen.

    • Wünscht der Kunde Änderungen in der Entwicklungs- oder Umsetzungsphase, welche nicht vom ursprünglichen Auftrag und der ursprünglichen Leistungsbeschreibung erfasst waren, oder wünscht er Änderungen nach Durchführung von 2 Korrekturschleifen, so gelten die Regelungen zum Change-Request/Leistungsänderungsverfahren. Diese Leistungen werden Gegenstand eines neuen Angebots und Vertrages.

  3. Die WalTec IT GmbH wird den Kunden über absehbare Verzögerung bzw. über drohende Überschreitung von Fertigstellungsterminen schriftlich informieren, soweit diese für ihn erkennbar werden.

  4. Sind von der WalTec IT GmbH Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt sowie bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten durch den Kunden für die Dauer der Verzögerung.

§ 5 Change-Requests – Leistungsänderungsverfahren

  1. Die Änderung der Leistungsbeschreibung aus dem angenommenen Angebot oder dem abgenommenen Konzept bedarf der korrespondierenden Erklärung der Parteien in Textform über die Änderung der Beschreibung. Der Kunde kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung anfragen, wenn diese für die WalTec IT GmbH technisch umsetzbar und zumutbar sind. Die WalTec IT GmbH prüft die Anfrage innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.

  2. Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Die WalTec IT GmbH hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.

  3. Die WalTec IT GmbH wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist sie schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt die WalTec IT GmbH dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.


§ 6 Abnahme

  1. Bedarf es aufgrund der Eigenart der Leistung einer Abnahme, so ist Gegenstand der Abnahme die vertraglich geschuldete Leistung, einschließlich der vollständigen Umsetzung der Leistungsbeschreibung, ggf. das Vorliegen garantierter Eigenschaften sowie ggf. die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Dokumentation. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die WalTec IT GmbH dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig übergibt oder zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.

  2. Der Kunde hat die Abnahme der Arbeitsergebnisse innerhalb von 5 Tagen schriftlich oder in Textform zu erklären. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Benennt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängel, so gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.

  3. Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde der WalTec IT GmbH eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat die WalTec IT GmbH eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

  4. Schlägt die Abnahme mindestens zweimal fehl, kann der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde benennt im Einzelvertrag einen Ansprechpartner, der für Fragen im Rahmen der Durchführung des Auftrages verantwortlich ist.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der WalTec IT GmbH in angemessenen Umfang zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, die zur Durchführung der Leistung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

TEIL C – Erwerb von Softwarelizenzen von Drittanbieter-Software

§ 8 Lizenzen von Drittanbietern

  1. Werden über die WalTec IT GmbH Lizenzen von Drittanbieter-Software für den Kunden erworben, so gelten bezüglich der Lizenzbestimmung vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen des Drittanbieters.

  2. Drittanbieter passen ihre Lizenzbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig an. Diese Änderungen erfolgen ausschließlich in der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Anbieter.

  3. Wartungs- und Betreuungs- und Supportdienstleistungen des Drittanbieters erfolgen ausschließlich nach Auftragserteilung durch den Kunden an den jeweiligen Dritten und erfolgen alleine im Rahmen des Rechtsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Es gelten die Vertragsbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.

TEIL D – VERKAUF, LIEFERUNG VON HARDWARE

§ 9 Leistungsumfang

  1. Umfang und Beschaffenheit der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem bestätigten Angebot zum Einzelvertrag und der entsprechenden schriftlichen Leistungsbeschreibung.

  2. Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.

  3. Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird die gelieferte Ware einschließlich der Dokumentation innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit sowie Mängel untersuchen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer innerhalb weiteren 5 Werktage in Textform angezeigt werden. Die Mängelrüge hat soweit möglich eine detaillierte Beschreibung der Mängel zu beinhalten. Nicht im vorgenannten Zeitraum feststellbare Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.

  2. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 11 Lieferungsbedingungen

  1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Kunden über.

  2. Die Regellieferzeit beträgt 7 Tage. Bei Sonderanfertigungen ist die gesondert im Vertrag vereinbarte Lieferzeit maßgeblich.

  3. Sind von der WalTec IT GmbH Lieferfristen angegeben oder zur Grundlage für den Vertragsschluss gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Hat die WalTec IT GmbH ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer des Lieferhindernisses. Die WalTec IT GmbH hat in diesem Fall das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.

  4. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so ist dies möglichst sofort beim Zusteller anzuzeigen. Der Kunde sollte unverzüglich Kontakt zur WalTec IT GmbH aufnehmen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit hat für die gesetzlichen Ansprüche des Kunden und deren Durchsetzung, insbesondere bezüglich der Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Durch die zügige Kontaktaufnahme und Schadensmeldung beim Lieferanten können jedoch Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung gesichert werden.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware wird bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vorbehalten, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

TEIL E – WARTUNGSVERTRÄGE

§ 13 Leistungsumfang

Umfang und Beschaffenheit der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem bestätigten Angebot zum Einzelvertrag und der entsprechenden schriftlichen Leistungsbeschreibung.




§ 14 Abrechnung von Wartungsverträgen

Wartungsverträge werden vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung monatlich zu Beginn eines Monats abgerechnet. Es gelten ergänzend die Regelungen zur Vergütung, § 16 dieses Vertrages.

TEIL F – MITWIRKUNGSPFLICHTEN, VERGÜTUNG, NUTZUNGSRECHTE, HAFTUNG, SONSTIGES

§ 15 Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde sorgt für die Arbeitsumgebung der Software-Produkte entsprechend der Vorgaben der WalTec IT GmbH oder der Drittanbieter, außer diese Pflicht ist im Rahmen des Einzelvertrages der WalTec IT GmbH übertragen worden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT-Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit der WalTec IT GmbH oder mit Dritten sicherzustellen.

  2. Der Kunde wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT-Systeme, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Software und zu den IT-Systemen, soweit für die Auftragserfüllung notwendig.

§ 16 Vergütung – Zahlungsbedingungen

  1. Maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Rechnungen werden vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung mit Abschluss der Leistung ausgestellt und sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung fällig. Der Kunde wird auf diesen Umstand auf der Rechnung hingewiesen.

  3. Als Zahlungsmittel steht dem Kunden ausschließlich die Überweisung an die von der WalTec IT GmbH übermittelten Kontodaten zur Verfügung. Andere Zahlungsmittel werden zurückgewiesen.

  4. Ein vereinbarter Festpreis beinhaltet nicht den Mehraufwand im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens.

  5. Mehraufwand aufgrund eines Leistungsänderungsverfahrens und zusätzlich beauftragte Beratungsleistungen werden vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen nach Aufwand abgerechnet.

  6. Bei einer Vergütung nach Aufwand führt die WalTec IT GmbH Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeiten und notiert tagesaktuell die geleisteten Stunden. Die Leistung wird monatlich am Ende eines Monats abgerechnet.

  7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnung in Papierform oder per E-Mail übersendet wird.

  8. Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzuges.

  9. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von dem Anbieter anerkannt oder mit der Hauptforderung des Anbieters synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 17 Nutzungsrecht bei individuellen Entwicklungen und Anpassungen

Ob und in welchen Umfang Nutzungsrechte an den Kunden übertragen werden ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Ergibt sich dies nicht aus dem Einzelvertrag, so überträgt die WalTec IT GmbH dem Kunden ein einfaches, räumlich unbeschränktes, aber zeitlich auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung beschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Einzelvertrages zur Verfügung gestellten Leistungen und Werken für alle für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsarten.

§ 18 Gewährleistung und Haftung – Haftungsausschluss

  1. Es werden von der WalTec IT GmbH keine Garantien im Rechtssinne gegeben.

  2. Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser die Leistungsergebnisse selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel dem Leistungsergebnis bereits bei Abnahme anhaftete.

  3. Die WalTec IT GmbH gewährleistet, dass an den im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnissen oder gelieferten Waren keine sonstigen Rechte Dritter bestehen, die eine Nutzung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung einschränken oder ausschließen, es sei denn, ein solcher Mangel besteht aufgrund dessen, dass der Kunde bereits derartig mangelbehaftete Leistungen oder Gegenstände zum Leistungsergebnis beigesteuert hat.

  4. Wird die vertragsgemäße Nutzung entgegen Abs. 3 durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat die WalTec IT GmbH unbeschadet der dem Kunden zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich des Rechts herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können. Dies gilt nicht, wenn die vertraglichen Leistungen allein aufgrund dessen Schutzrechte Dritter verletzt, weil der Kunde Leistungsteile zur Verfügung gestellt hat, welchen bereits dieser Mangel anhaftete. Der Kunde stellt die WalTec IT GmbH von Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen Kosten frei, welche Dritte gegen die WalTec IT GmbH geltend machen, weil die vom Kunden zur Verfügung gestellten Leistungsteile gegen Rechte dieser Dritten verstoßen.

  5. Im Übrigen ist die Haftung der WalTec IT GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen aufgrund Verzuges sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haftet die WalTec IT GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und bei Verzugsschäden haftet die WalTec IT GmbH nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen besteht keine Haftung. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 19 Geheimhaltung

  1. Die WalTec IT GmbH verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die sie zur Auftragsdurchführung vom Kunden oder von Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben zu verwenden und vertraulich zu behandeln.

  2. Die WalTec IT GmbH verpflichtet sich, Daten, Erkenntnisse und Informationen, welche sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses oder im Rahmen der Ausführung der Aufgaben über den Kunden oder dessen Kunden erlangt streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung erfasst geheime Erkenntnisse und Informationen über die in Auftrag gegebenen Leistungen sowie über die Identität und persönlichen Daten der mit den Aufträgen verbundenen Kunden oder anderweitig von einem Auftrag betroffenen Personen. Die WalTec IT GmbH verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, um Kenntnisnahme und Verwertung der Erkenntnisse und Informationen durch Dritte zu verhindern, soweit dies nicht zur Durchführung des Auftrages notwendig ist.

  3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Erkenntnisse und Informationen, die bereits offenkundig und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn die Offenkundigkeit später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

  4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus.

§ 20 Form von Erklärungen - Schriftformerfordernis

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde der WalTec IT GmbH oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

  2. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

§ 21 Rechtswahl – Gerichtsstand

  1. Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand der Hauptsitz der WalTec IT GmbH. Die WalTec IT GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

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